In der Schwangerschaft

Wir begleiten dich bereits während der Schwangerschaft professionell und auf deine Bedürfnisse abgestimmt. Neben den medizinischen Kontrollen beraten wir dich zu allen relevanten Themen und nehmen uns Zeit für dich und deine Fragen. 

Du hast die Wahl, wo deine Schwangerschaftskontrollen stattfinden. Das kann im Geburtshaus, bei deiner Gynäkologin / deinem Gynäkologen oder aber im Wechsel zwischen Geburtshaus und Gynäkologe/Gynäkologin sein. Besprich deinen Wunsch unbedingt sowohl mit deiner Gynäkologin / deinem Gynäkologen als auch mit uns Hebammen. Für eine Geburt im Geburtshaus ist der Organ-Ultraschall in der 20.-24. Schwangerschaftswoche bei deiner Gynäkologin / deinem Gynäkologen, sowie mindestens eine Schwangerschaftskontrolle vor 36 0/7 Schwangerschaftswochen durch das Geburtshaus-Team Voraussetzung. Ab der 37. Schwangerschaftswoche müssen die Kontrollen im Geburtshaus stattfinden.

Bezugshebammen-Modell

Uns Hebammen vom Geburtshaus Winterthur ist die Kontinuität in der Begleitung sehr wichtig. Daher arbeiten wir mit dem Bezugshebammen-Model. Das bedeutet, dass die Schwangerschaftskontrollen, wenn möglich, immer bei derselben Hebamme stattfinden. So lernen wir dich und den Verlauf deiner Schwangerschaft bereits vor der Geburt vertieft kennen. Für die erste Schwangerschaftskontrolle planen wir 1 ½ Stunden ein. An diesem ersten Termin steht neben der regulären Kontrolle das vertiefte Kennenlernen von deiner medizinischen, aber auch persönlichen Geschichte (Anamnese) im Zentrum. Die weiteren Kontrollen dauern in der Regel 1 Stunde. So bleibt jeweils genügend Zeit für deine individuelle Beratung.  

Anmelden kannst du dich ganz einfach mit dem untenstehenden Formular