Kosten
Keine Mehrkosten im Vergleich zur Spitalgeburt
Keine Mehrkosten
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Geburt und das Wochenbett im Geburtshaus. Es wird kein Pikett-Geld für Geburt und das stationäre Wochenbett verrechnet.
Egal ob du im Kanton Zürich oder in einem umliegenden Kanton wohnhaft bist, deine Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Begleitung im Geburtshaus Winterthur. Wenn du dich bei uns anmeldest, holen wir für dich eine Kostengutsprache bei deiner Kasse ein. Damit kannst du sicher sein, dass die Kosten übernommen werden.
Auch die Kosten für die Wochenbettbetreuung zu Hause ist bis zum 56. Tag nach der Geburt durch deine Grundversicherung gedeckt.
Kosten Begleitperson
Folgende Kosten für die Übernachtung und Verpflegung der Begleitperson werden euch in Rechnung gestellt:
Partner:in:
Übernachtung: CHF 85.00
Frühstück: CHF 15.00
Mittagessen: CHF 30.00
Nachtessen: CHF 20.00
Kind:
Frühstück: CHF 6.00
Mittagessen: CHF 8.00
Nachtessen: CHF 6.00
Pikett-Geld für die Wochenbettbetreuung zu Hause
Für die Wochenbettbetreuung zu Hause stellen wir - wie alle andere Hebammen auch - einen einmaligen Betrag von CHF 115 für den Bereitschaftsdienst in Rechnung. Diese Pikett-Entschädigung wird nicht aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt.
Dieser Betrag vergütet, dass du jederzeit eine Hebammen anrufen kannst und an jedem Wochentag Hebammen aus unserem Team zu Hausbesuchen unterwegs sind.
Die Stadt Winterthur übernimmt den Betrag, wenn die Mutter innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt zu Hause von der Hebamme betreut wird. Einige Gemeinden übernehmen die Kosten ebenfalls. Gerne informieren wir dich über die Situation an deinem Wohnort.