Kosten

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Geburt und das Wochenbett im Geburtshaus.  

Solltest du nicht im Kanton Zürich wohnhaft sein, holen wir für dich die erforderliche Kostengutsprache bei deiner Krankenasse ein. Es kann sehr selten vorkommen, dass du einen kleinen Betrag selbst begleichen musst. Gerne besprechen wir deine individuelle Situation mit dir persönlich.  

Auch die Kosten für die Wochenbettbetreuung zu Hause ist bis zum 56. Tag nach der Geburt durch deine Grundversicherung gedeckt.

Kosten für deine Begleitperson 

Die folgenden Kosten für die Übernachtung und Verpflegung der Begleitperson werden euch in Rechnung gestellt:

  • Partner:in:  

    • Übernachtung  CHF  85.00

    • Frühstück: CHF 15.00

    • Mittagessen: CHF 30.00

    • Nachtessen: CHF 20.00

  • Kind: 

    • Frühstück: CHF 5.00

    • Mittagessen: CHF 10.00

    • Nachtessen: CHF 10.00

Pikett-Geld 

Für die Wochenbettbetreuung zu Hause stellen wir für den Bereitschaftsdienst einen einmaligen Betrag von 115.- in Rechnung. Diese Pikett-Entschädigung wird nicht aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt.

Die Stadt Winterthur übernimmt den Betrag, wenn die Mutter innerhalb der ersten drei Tagen nach der Geburt zu Hause von der Hebamme betreut wird. Einige Gemeinden übernehmen die Kosten ebenfalls. Gerne informieren wir dich über die Situation an deinem Wohnort.

Für die Geburt wird kein Pikett-Geld in Rechnung gestellt.