Häufig gestellte Fragen

  • Ja, wenn:

    • deine Schwangerschaft gesund verläuft und du ein gesundes Kind erwarten darfst

    • dir eine ruhige, persönliche Atmosphäre unter der Geburt wichtig ist

    • du den Wunsch hast, während der ganzen Geburt eine Hebamme an deiner Seite zu haben

    • du dir eine natürliche und interventionsfreie Geburt wünschst

    • du dir eine Geburt ohne Schmerzmittel zutraust

  • Folgende Voraussetzungen müssen für eine Geburt im Geburtshaus erfüllt sein:

    • Gesund verlaufende Schwangerschaft von Mutter und Kind

    • Einlings-Schwangerschaft

    • Es hat mindestens eine Vorsorgeuntersuchung vor der 36+0 SSW inkl. Anamneseerhebung durch eine Hebamme im Geburtshaus Winterthur stattgefunden

    • Die Geburt findet zwischen 37+0 Schwangerschaftswoche bis max. 14 Tage nach dem errechneten Termin statt

    • Das Kind liegt in Schädellage (mit Kopf nach unten)

    • Kein vorausgegangener Kaiserschnitt

    • Unauffälliger Organ-Ultraschall in der 20.-24. Woche

    • Es besteht kein insulinpflichtiger Schwangerschaftsdiabetes

    • Die Plazenta liegt nicht über dem Muttermund

  • Für eine Geburt im Geburtshaus müssen gewisse Voraussetzung erfüllt sein. Frauen mit einem vorausgegangenen Kaiserschnitt betreuen wir sehr gerne in der Schwangerschaft und im Wochenbett. Die Geburt kann jedoch nicht im Geburtshaus Winterthur stattfinden.

  • Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Schwangerschaftskontrollen, die Geburt und das Wochenbett im Geburtshaus.

    Solltest du nicht im Kanton Zürich wohnhaft sein, holen wir für dich die erforderliche Kostengutsprache bei deiner Krankenasse ein. Es kann sehr selten vorkommen, dass du einen kleinen Betrag selber begleichen musst. Gerne besprechen wir deine individuelle Situation mit dir persönlich.

    Die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung der Begleitperson werden euch in Rechnung gestellt. Hier findest du eine detaillierte Auflistung der Kosten: Kosten

    Auch die Kosten für die Wochenbettbetreuung zu Hause ist bis zum 56. Tag nach der Geburt durch deine Grundversicherung gedeckt. Für den Bereitschaftsdienst in der Wochenbettzeit zu Hause stellen wir einen einmaligen Betrag von 115.- in Rechnung. Diese Pikettentschädigung wird nicht aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Die Stadt Winterthur übernimmt den Betrag, wenn die Mutter innerhalb den ersten 3 Tagen nach der Geburt zu Hause von der Hebamme betreut wird. Einige Gemeinden übernehmen die Kosten ebenfalls. Gerne informieren wir dich über die Situation an deinem Wohnort.

    Für die Geburt stellen wir kein Pikett-Geld in Rechnung.

  • Wir Hebammen vom Geburtshaus sind ab Beginn der Schwangerschaft für dich da und nehmen uns viel Zeit für dich, deine Schwangerschaft und deine Geburt. Wir möchten allen Kundinnen eine hohe Betreuungsqualität gewährleisten, weshalb unsere Kapazität beschränkt ist. Daher empfehlen wir eine möglichst frühe Anmeldung, also sobald für dich klar ist, dass du dir eine Geburt im Geburtshaus wünschst.

  • Die Hebammen im Geburtshaus Winterthur arbeiten im Schichtbetrieb. So ist gewährleistet, dass sie ausreichend Erholungs- und Freizeit haben. Daher kannst du dir die Hebamme nicht aussuchen und es kann sein, dass du während der Geburt einen Hebammenwechsel miterlebst. Während der Schwangerschaft und im Wochenbett zu Hause arbeiten wir im Bezugshebammen-Model, um so eine möglichst hohe Kontinuität in deiner Betreuung zu erzielen.

  • Ja. Wir begleiten dich auch dann umfassend und individuell durch die Schwangerschaft, wenn du im Spital gebären wirst. Alle unsere Angebote stehen auch Familien zur Verfügung, die die Geburt ausserhalb des Geburtshauses planen.

  • Ja. Auch nach einer Spitalgeburt kannst du mit deiner Familie das Wochenbett bei uns im Geburtshaus in einer ruhigen und familiären Umgebung verbringen.

    Gerne lernen wir dich auch in diesem Fall bereits in der Schwangerschaft kennen. Bei einem Erstgespräch klären wir offene Fragen, zeigen dir die Wochenbettzimmer und nehmen deine Angaben auf.

  • Ja, wir nehmen deine Anmeldung für die Wochenbettbetreuung zu Hause in deiner Schwangerschaft entgegen und betreuen dich nach einer Zusage auch dann, wenn du dich für einen anderen Geburtsort entscheidest oder es aus anderen Gründen zu einer Geburt in einem Spital kommt.

  • Ja, im Geburtshaus Winterthur sind alle Frauen willkommen. Solltest du nicht im Kanton Zürich wohnhaft sein, holen wir für dich die erforderliche Kostengutsprache bei deiner Krankenasse ein. Es kann sehr selten vorkommen, dass du einen kleinen Betrag selber begleichen musst. Gerne besprechen wir deine individuelle Situation mit dir persönlich.

  • Im Geburtshaus legen wir sehr grossen Wert auf die Eins-zu-eins-Betreuung. Das bedeutet viel Zeit, Geborgenheit und Ruhe für dich als Gebärende. Die konstante Präsenz einer Hebamme an der Seite der Gebärenden verringert nachweisbar den Bedarf an Schmerzmitteln. Wir Hebammen im Geburtshaus verfügen zudem über ein breites Wissen und viel Erfahrung in alternativen Bereichen wie Akupunktur, Homöopathie, Pflanzenheilkunde und Wärme-Kälte-Anwendungen wie z.B. Wickel. Auch Massagen, ein warmes Bad und motivierende Worte können das Schmerzempfinden positiv beeinflussen.
    Im Geburtshaus werden keine schulmedizinischen Schmerzmedikamente verabreicht. Das Legen einer PDA gehört in ärztliche Hände und kann im Geburtshaus daher nicht angeboten werden.

  • Ja. Im Geburtshaus Winterthur steht in beiden Geburtenzimmern eine Badewanne zur Verfügung.

  • Die Geburt ist ein Prozess mit verschiedenen Phasen. Unsere sechs Wochenbettzimmer und die zwei Geburtenzimmer ermöglichen viel Flexibilität bezüglich der Auslastung. Wenn das Haus sehr voll ist, kann es sein, dass du zu Beginn der Geburt noch im Familienzimmer betreut wirst oder aber, dass du nach der Geburt noch ein paar Stunden im Geburtenzimmer verbringen darfst, bevor du auf die Wochenbettabteilung verlegt wird.

  • Partner und Partnerinnen der Wöchnerinnen sind jederzeit willkommen. Auch Geschwisterkinder dürfen tagsüber jederzeit für einen Besuch vorbeikommen.
    Wir empfehlen grundsätzlich so wenig Besuch wie möglich zu empfangen. Nur so könnt ihr euch als Familie die notwendige Zeit zum Durchatmen und Ankommen und fürs gegenseitige Kennenlernen schenken. Solltet ihr dennoch Besucher:innen empfangen wollen, so sind diese täglich zwischen 14.00-17.30 willkommen.

  • Nein. Das Geburtshaus ist eine hebammengeleitete Institution. Hebammen sind ausgebildet, gesunde Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eigenständig zu begleiten. Für den Fall, dass ärztliche Unterstützung benötigt wird, pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit dem direkt benachbarten Kantonsspital Winterthur (KSW).

  • Im Geburtshaus Winterthur beginnt die Betreuung der werdenden Familie bereits in der Schwangerschaft. Dies ermöglicht uns ein vertieftes gegenseitiges Kennenlernen. Durch die konstante Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt konzentrieren wir uns im Geburtshaus Winterthur jederzeit ganz auf die Gebärende. So können wir kleinste Abweichungen von einem natürlichen Geburtsverlauf sofort erkennen und entsprechend handeln. Sehr häufig zeichnen sich diese Abweichungen langsam ab und wir können frühzeitig verlegen. In sehr seltenen Fällen ist jedoch eine Notfallverlegung mit der Ambulanz notwendig. Die Kosten dafür trägt das Geburtshaus.
    Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit dem direkt benachbarten Kantonsspital Winterthur (KSW). Es liegt uns am Herzen, die Verlegungen niederschwellig und Hand in Hand zu gestalten. Sollte es zu einer Verlegung kommen, begleiten wir dich und übergeben erst vor Ort die Betreuung an das Spitalpersonal.

  • Wir sind der Überzeugung: Der Zauber des Anfangs kann in Ruhe besser genossen werden. Die ersten Tage darf innegehalten werden für dieses neue Wunder und für euch. Aus diesem Grund dürfen Geschwisterkinder nicht über Nacht im Geburtshaus bleiben. Bei der Geburt dürfen sie nur dann anwesend sein, wenn die Betreuung durch eine zusätzlich anwesende Bezugsperson des Kindes jederzeit gewährleistet ist. Weiter möchten wir zwingend vorgängig (in der Schwangerschaft) über dieses Bedürfnis informiert werden. Bitte besprich daher deinen Wunsch mit deiner Schwangerschafts-Bezugshebamme.

  • Ja. Es wird gewünscht, dass eigene Babykleider für die Wochenbettzeit mitgebracht werden. Denke unbedingt (jahreszeitenunabhängig!) an genügend warme Sachen: Mütze, Wolle-Seide-Body, Strumpfhosen, Wollsocken, …

  • Mit ÖV:
    Bus Nr. 3 bis Haltestelle Spital

    Mit dem Velo:
    Es gibt Veloparkplätze direkt vor dem Haus

    Mit dem Auto:
    Für dringliche Fälle steht ein “Kiss-and-ride-Parkplatz" direkt vor dem Geburtshaus zur Verfügung. Wichtig: Muss sofort wieder freigegeben werden.

    Parkhäuser: Kantonsspital Winterthur, Parkhaus Glashaus beim Kunstmuseum, Parkhaus Theater