Voraussetzungen für eine Geburt im Geburtshaus Winterthur.
#EinGeburtshausFürWinterthur
Bald ist es soweit und wir dürfend die ersten Familien im Geburtshaus Winterthur begleiten. Denkst auch du über eine Geburt bei uns nach?
Damit die Sicherheit von dir und deinem Baby gewährleistet ist, musst du für eine Geburt im Geburtshaus Winterthur gewisse Bedingungen erfüllen:
➡️ Du und dein ungeborenes Baby sind gesund und die Schwangerschaft verläuft physiologisch
➡️ Du erwartest keine Mehrlinge
➡️ Du hast noch kein Kind per Kaiserschnitt geboren
➡️ Der Organ-Ultraschall in der 20.-24. Woche war unauffällig
➡️ Es besteht kein insulinpflichtiger Schwangerschaftsdiabetes
➡️ Die Plazenta liegt nicht über dem Muttermund (keine Placenta praevia)
➡️ Das Kind liegt in Schädellage (mit dem Kopf nach unten)
➡️ Du hast einen Informationsanlass im Geburtshaus Winterthur besucht
➡️ Du hast mindestens eine Vorsorgeuntersuchung vor der 36+0 Schwangerschaftswoche bei ei-ner Hebamme im Geburtshaus Winterthur gehabt (inkl. Anamneseerhebung)
➡️ Die Geburt findet zwischen 37+0 Schwangerschaftswochen bis max. 14 Tage nach dem errechneten Termin statt
❗️Wichtig: Auch nach einer Spitalgeburt kannst du mit deiner Familie das Wochenbett bei uns im Geburtshaus in einer ruhigen und familiären Umgebung verbringen. Kontaktiere uns bitte so früh als möglich, wenn du dies möchtest.